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ICH WILL WÄHLEN
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Berlin, 10. Juni 2004
Pressemitteilung
Fraktionen diskutieren Wahlrecht von Kindern
Der Deutsche Bundestag nimmt die Forderung ernst, die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht aufzuheben. Dies hatten
mehr als 2000 Kinder und Jugendliche mit der Petition ICH WILL WÄHLEN gefordert. Der Petitionsausschuss sprach sich einstimmig dafür aus, die Petition den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
In der letzten Woche hat der Deutsche Bundestag endgültig über die Petition ICH WILL
WÄHLEN des gleichnamigen bundesweiten Jugendbündnisses entschieden. Die Petition soll
nun den Fraktionen des Deutschen Bundestages „zur Kenntnis“ gegeben werden. Das
Plenum des Bundestages folgte damit einer entsprechenden, einstimmig gefassten
Empfehlung des Petitionsausschusses.
Mit der Petition ICH WILL WÄHLEN forderten die mehr als 2000 unter18jährigen
Unterzeichner, „an Wahlen und Abstimmungen – höchstpersönlich und ohne Stellvertretung
durch Eltern – teilnehmen“ zu können. Dafür solle der Bundestag die rechtlichen
Voraussetzungen schaffen.
Konkret stellen sich die Gegner jeglicher Wahlaltersgrenze folgende Regelung vor: Sobald
jemand das erste Mal an einer Wahl teilnehmen möchte, geht er höchstpersönlich zu seinem
örtlichen Wahlamt, um sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Dabei spiele es
keine dann keine Rolle mehr, ob jemand 7, 16 oder 25 Jahre alt sei.
"Mit diesem Beschluss wird unsere Forderung - anders als bisher - offiziell nicht mehr als
unbegründet abgetan sondern ernst genommen", kommentierte die 17jährige Anna Georgi
aus dem Kampagnenbüro zufrieden den unerwarteten Erfolg. Niemand dürfe auf Grund
seines Alters am Wählen gehindert werden.
Der Petitionsausschuss nahm in seinem Beschluss auch Bezug auf die Debatte um den
Antrag „Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht ab Geburt“, den eine interfraktionelle
Gruppe von 47 Abgeordneten in den Bundestag eingebracht hatte. Der Ausschuss ist der
Auffassung, "dass die Fraktionen gerade auch die Meinung der minderjährigen Bevölkerung,
d. h. derjenigen, die es angeht, einbeziehen sollten." Die Petenten hätten in ihrer Petition
einige Argumente für eine Abschaffung der geltenden Altersbeschränkung beim Wahlrecht
angeführt, die es wert seien diskutiert zu werden, heisst es in der Empfehlung weiter.
Der Anfang April in erster Lesung im Bundestag behandelte interfraktionelle Antrag sehe
zwar vor, dass Kinder von Geburt an wahlberechtigt sind, aber die eigentliche Stimmabgabe
bis zum 18. Lebensjahr bleibe den Eltern vorbehalten, kritisiert das Kampagnenbündnis.
Befürworter dieses Antrags argumentieren u.a. mit dem in unserer Verfassung verankerten
Prinzip der Allgemeinheit der Wahl, wohingegen Kritiker warnen, dass gegen das ebenfalls
verfassungsrechtliche Prinzip der Höchstpersönlichkeit der Wahl verstoßen werde, wenn
Eltern für ihre Kinder wählen. "Unser Vorschlag, Kinder selber wählen zu lassen, ist daher
einer optimaler Kompromiss, weil sowohl die Höchstpersönlichkeit als auch die Allgemeinheit
der Wahl gewährleistet sind", meint Martin Wilke aus dem Berliner Kampagnenbüro.
Mehr als die Hälfte (61,4%) derjenigen, die sagen „Ich will wählen“, sind jünger als 16. Bei
einer Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre bliebe ihr Wille zu wählen weiterhin
unberücksichtigt. Auch die Tatsache, dass mehr 15- als 17jährige die Petition unterschrieben
haben, wirft ein bezeichnendes Licht auf die Forderung nach einem Wahlrecht ab 16. Und
auch mit Wahlalter 14 wären noch nicht alle zufriedengestellt: mehr als jeder vierte
Unterschreibende (26,5%) ist unter 14.
Das Kampagnenbündnis setzt sich zusammen aus jugendlichen Vertretern von Kinder- und
Jugendparlamenten, Schülervertretungen und ganz verschiedenartigen
Jugendorganisationen. Vor etwa eineinhalb Jahren wurde die Petition an
Bundestagsvizepräsidentin Dr. Antje Vollmer überreicht.
Die Unterzeichner erhoffen sich von der Wahlstimme mehr Einfluss auf politische
Entscheidungen. Denn Politik werde hauptsächlich für die gemacht, die wählen dürfen,
heisst es im Petitionstext. „Das Wahlrecht ist ein Menschenrecht, welches genauso wenig an
Pflichten gebunden ist, wie z.B. das Recht auf Meinungsfreiheit.“, argumentiert die Berliner
Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä., die Mitinitiator der Kampagne ist. Das Wahlrecht sei das
wichtigste politische Grundrecht überhaupt. Das habe sogar das Bundesverfassungsgericht
festgestellt.
Die Initiatoren hoffen, dass nunmehr die Argumente für das Kinderwahlrecht ohne
Stellvertretung in zukünftigen Debatten mehr Aufmerksamkeit bekommen wird. Das Bündnis
kündigte an, sich demnächst an die Fraktionen zu wenden. Mit dem Beschluss des
Deutschen Bundestages wurde das Petitionsverfahren beendet.
Das Schreiben des Petitionsausschusses ist auf unseren Internetseiten dokumentiert.
Weitere Informationen zur Kampagne ICH-WILL-WÄHLEN
sind zu finden unter:
www.ich-will-waehlen.de
oder rufen Sie uns an: 030/4479722
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Die Wahlrechtskampagne "Ich will wählen" wird gefördert vom Deutschen Kinderhilfswerk. Wir danken auch dem Bundesministerium für Jugend für eine finanzielle Unterstützung.
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