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www.ich-will-waehlen.de

Berlin, 31. Juli 2003

Pressemitteilung

"Wir wollen selber wählen"

Das Jugendbündnis ICH WILL WÄHLEN kritisiert den jüngsten Vorschlag einer fraktionsübergreifenden Gruppe im Bundestag. Die Abgeordneten fordern das "Wahlrecht von Geburt an", wählen sollen jedoch die Eltern. Kinder und Jugendliche aber wollen selber wählen - und erst dann werde Politik auch kinderfreundlicher, so das Jugendbündnis.

Die Jugendlichen bezweifeln, dass eine Stellvertretung beim Wahlrecht zu einer angemessenen Berücksichtigung ihrer Interessen führe. So hätten viele Eltern eine andere politische Meinung als ihre Kinder. Außerdem sei diese Regelung verfassungsrechtlich überhaupt nicht zulässig, weil sie den wichtigen Grundsatz der Höchstpersönlichkeit verletze. ICH WILL WÄHLEN fordert, dass junge Menschen ihre Stimme selbst abgeben können. Denkbar wäre, dass sich diejenigen, die das erste Mal wählen wollen, persönlich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Rund 2000 Unter18jährige unterschrieben bis heute die Petition ICH WILL WÄHLEN, die dem Petitionsausschuss vorliegt. Sie fordern darin die Bundestagsabgeordneten auf, das Wahlrecht zu ändern, damit sie an Wahlen und Abstimmungen höchstpersönlich teilnehmen können. Jeder vierte Unterzeichner ist unter 14 Jahre alt.

Dem Kampagnen-Bündnis gehören die BundesschülerInnenvertretung, mehrere Landesschülervertretungen, die Berliner Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä., die Deutsche Jugendpresse und einige teils parteinahe Jugendorganisationen an. Prominente Unterstützer sind u.a. die damalige Vorsitzende von Bündnis 90/Grüne Claudia Roth, die jüngste Bundestagsabgeordnete Anna Lührmann, die ehemalige Juso-Vorsitzende Andrea Nahles, der Jugendforscher Prof. Klaus Hurrelmann sowie der Sprecher der National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention Mike Corsa.

Bereits seit 1995 wehren sich Vertreter der Berliner Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä. gegen die Altersgrenze beim Wahlrecht. Nachdem ihre erste Verfassungsbeschwerde aus formalen Gründen vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen worden war, hatten sie die Gültigkeit der Bundestagswahl 1998 angefochten. Daraufhin hatte das Bundesverfassungsgericht 2000 geurteilt, die Altersgrenze sei "historisch erhärtet" und notwendig. Mit diesem "Es-war-schon-immer-so!"-Argument gaben sich die Jugendlichen nicht zufrieden und versuchen nun, ihrem Ziel auf dem parlamentarischen Weg näher zu kommen.

Weitere Informationen zur Kampagne ICH-WILL-WÄHLEN
sind zu finden unter:
www.ich-will-waehlen.de
oder rufen Sie uns an: 030/4479722

ich mache politik

Die Wahlrechtskampagne "Ich will wählen" wird gefördert vom Deutschen Kinderhilfswerk. Wir danken auch dem Bundesministerium für Jugend für eine finanzielle Unterstützung.

Deutsches Kinderhilfswerk

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