Hier findet Ihr verschiedene Texte zur Diskussion über die Wahlaltergrenze. Da die uns unterstützenden Organisationen dazu verschiedene Ansichten vertreten, kommen hier auch verschiedene Standpunkte zu Wort.
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Statement der KinderRÄchTsZÄnker (K.R.Ä.T.Z.Ä.):

"Wenn Eltern für ihre Kinder wählen, bleiben Kinder fremdbestimmt"

Die FDP-Bundestags-Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms und Klaus Haupt fordern in einem Antrag, Kindern das Wahlrecht zu geben, die eigentliche Stimmabgabe aber den Eltern zu übertragen. Unterstützt werden sie dabei u.a. von Ex-Bundespräsident Roman Herzog, Jugendministerin Renate Schmidt (SPD) und Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer (Grüne). Wir KinderRÄchTsZÄnker vertreten schon seit Jahren die Auffassung, daß der Demokratie-Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl nur erfüllt ist, wenn alle Menschen - unabhängig von ihrem Alter - wählen dürfen. Uns geht es jedoch darum, daß Kinder und Jugendliche tatsächlich eine Stimme bekommen. Politik wird für die gemacht, die wählen dürfen.

Die Interessen der Eltern weichen oft erheblich von den Interessen der Kinder ab. Wenn Eltern anstelle der Kinder wählen, wird nicht die Meinung der Kinder, sondern die der Eltern im Parlament repräsentiert. Das ist viel bedenklicher, als wenn Kinder von sich aus das gleiche wie ihre Eltern wählen. Denn bei einem Stellvertreter-Wahlrecht haben die Eltern es nicht einmal nötig, auf die Meinung der Kinder zu achten.

Dürften Eltern "treuhänderisch" die Wahlstimme ihrer Kinder abgeben, müßten sie zunächst erfragen, ob bzw. was die Kinder wählen wollen. Für Kinder wäre damit der Grundsatz der Geheimheit der Wahl nicht mehr gegeben. Gerade in noch häufig anzutreffenden autoritären Familienverhältnissen würden viele Kinder und Jugendlichen ihre Ansicht erst gar nicht äußern. Im übrigen würden deren Eltern dem Wahl-Wunsch ihrer Kinder möglicherweise nicht folgen, wenn dieser den elterlichen Überzeugungen widerspricht. Da auch Eltern in der Wahlkabine allein sind, hätten die Kinder keine Überprüfungsmöglichkeit.

Diese Probleme ließen sich vermeiden, wenn Kinder selbst zur Wahl gehen dürften. Natürlich geht es uns nicht darum, Säuglinge an die Urne zu zerren. Uns ist wichtig, daß niemand aufgrund seines Alters am Wählen gehindert wird. Wir schlagen vor, daß jeder Mensch, wenn er das erste Mal wählen will, einmalig und höchstpersönlich zu seinem örtlichen Wahlamt gehen muß, um sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Und dann ist es egal, ob er 7, 16 oder 25 Jahre alt ist. Bei jeder darauffolgenden Wahl wäre er automatisch dabei, ohne sich neu eintragen lassen zu müssen.

Im Rahmen der von uns unterstützten Kampagne "Ich will wählen" haben rund 2000 Unter18jährige erklärt, daß sie wählen wollen - und zwar persönlich, ohne Stellvertretung durch ihre Eltern.

Beim Stellvertreter-Wahlrecht hingegen wären die Kinder und Jugendliche selbst weiterhin von der tatsächlichen Mitbestimmung ausgeschlossen.

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